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Gem. DIN 18550 werden als Putzsystem "die Lagen eines Putzes, die in ihrer Gesamtheit und ihrer Wechselwirkung mit dem Putzgrund die Anforderungen an den Putz erfüllen", bezeichnet. Ein Putzsystem soll also immer auf den Putzgrund abgestimmt sein. Werk-Trockenmörtel entsprechen der DIN 18550 Teil 4.
Wasserabweisend ausgerüsteter Werk-Trockenmörtel gewährleistet einen dauerhaften Schlagregenschutz auch bei extremer Beanspruchung.
Zu einem Putzsystem kann auch eine Putzgrundvorbereitung gehören. Dazu sind die Angaben des jeweiligen Werk-Trockenmörtel-Herstellers zu beachten.
Es gibt sowohl ein- als auch mehrlagige Putzsysteme. Mehrlagige Putzsysteme bestehen aus Unterputz und Oberputz.
Außenwandputz
Als Außenwandputz wird der Putz, mindestens 30 cm über dem Erdreich beginnend, oberhalb des Sockels bezeichnet.
Unterputz
Als Unterputz werden mineralische Werk-Trockenmörtel der Putzmörtelgruppe P II angewandt.
Besonders geeignet sind Leichtputze nach DIN 18550 Teil 4. Auch Leichtputze werden der Putzmörtelgruppe P II zugeordnet.
Oberputz
Abgestimmt auf den Unterputz werden Oberputze der Putzmörtelgruppe P Ic oder P II verwandt (s. Tabelle 1).
Einlagige Putze
Mauerwerk aus Porenbeton kann mit darauf abgestimmten Werk-Trockenmörteln auch einlagig verputzt werden. (s. Tabelle 1)
Wärmedämmputzsysteme
Um die Wärmedämmung von Porenbetonmauerwerk noch weiter zu verbessern, ist die Verwendung von Wärmedämmputzsystemen nach DIN 18550 Teil 3 möglich.
Wärmedämm-Verbundsysteme
Wärmedämm-Verbundsysteme bestehen aus Wärme- dämmplatten, die mit Klebemörtel und ggf. Dübeln an der Wand befestigt werden und anschließend mit einem armierten Unterputz und einem mineralischen Oberputz versehen werden. – Wärmedämm-Verbundsysteme sind auch auf Porenbeton anwendbar.
(siehe auch Putzanforderungen)
Innenputz
Für Innenputz können ein- oder zweilagige Putzsysteme angewandt werden. Auch im Innenbereich sind Leicht- putze besonders geeignet. Bei Verwendung von einlagigen Innenputzen aus Werk-Trockenmörteln reicht eine mittlere Dicke von 10 mm aus. Sogenannte "Dünnputze" entsprechen aufgrund ihrer geringen Dicke ( 10 mm nicht den Anforderungen der DIN 18550.
Häusliche Küchen und Bäder gelten nicht als "Feucht- räume", hierfür sind also keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Für Feuchträume und Na8räume scheiden gipshaltige Putze aus.
(siehe auch Putzanforderungen)